Kontakt & FAQ

Kontakt

    Kontaktieren Sie uns unkompliziert über unsere Adresse, Telefonnummer oder E-Mail – wir sind gerne für Sie da.

    Gereonstraße 12

    41747 Viersen

    +49 (0) 2162 – 266468 0

    info@cs-steuerberatung.com

    Ihr Partner für Steuerberatung

    Hier beantworten wir häufige Fragen rund um Steuererklärungen, Lohn- und Finanzbuchführung sowie betriebswirtschaftliche Beratung, damit Sie schnell die passenden Informationen erhalten.

    Wie läuft der Einstieg bei CS|Steuerberatung ab?

    Wir führen ein Erstgespräch um Ihr Geschäftsmodell, den aktuellen Stand und Ihre Ziele abzustimmen. Anschließend erhalten Sie von uns ein strukturiertes Onboarding. Sodann richten wir die digitalen Prozesse ein und stimmen den Datenaustausch ab.

    Kann die Lohn- und Finanzbuchführung digital abgewickelt werden?

    Ja, dies kann digital abgewickelt werden. Unser Standard sind digitale Buchführungen. Die Belege (Lohnunterlagen sowie Rechnungen etc.) werden über sichere DATEV Schnittstellen hochgeladen, beispielsweise über DATEV Digitale Personalakte und DATEV Unternehmen online. Somit ist eine revisionssichere und ortsunabhängige Bearbeitung beide Seiten unkompliziert möglich.

    Worin unterscheidet sich die CS| Steuerberatung von einem Buchalter?

    Ein Buchalter erfasst laufende Finanzdaten und bereitet diese auf. Wir bieten eine umfassende Beratung hinsichtlich steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, vertreten unsere Mandanten gegenüber dem Finanzamt und erstellen Steuererklärungen sowie Jahresabschlüsse.

    Welche Bearbeitungszeit ist bei der CS|Steuerberatung für die Steuererklärung zu berücksichtigen?

    In der Regel bearbeiten wir die Steuererklärung innerhalb von vier Wochen. So stellen wir sicher, dass alles sorgfältig geprüft, korrekt erfasst und revisionssicher verarbeitet wird.

    Ist ein Wechsel zur CS|Steuerberatung jederzeit möglich?

    Ein Wechsel ist jederzeit möglich und unkompliziert. Wir koordinieren den Datenübertrag mit dem ehemaligen Steuerberater, übernehmen die laufende Fristüberwachung und kontaktieren das Finanzamt über den Wechsel. Somit können reibungslos Ihre Prozessen fortgeführt werden.

    Wie wird das Honorar berechnet?

    Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Für den Großteil unserer Tätigkeiten bilden wir gemeinsam in Abstimmung mit unseren Mandanten monatliche sowie jährliche fair kalkulierte Pauschalen. Somit bleibt es für Sie planbar.